Aktuell sind pro Jahr zwei Termine à 3 Stunden abzuleisten. Die Zuordnung zu Wegen hat rein organisatorische Gründe. Jedes Mitglied kann an jedem Dienst teilnehmen. Sollte ein Dienst kurzfristig (z.B. wegen Krankheit) ausfallen, befreit das nicht von der Verpflichtung an einem anderen Datum an einem Gemeinschaftsdienst teilzunehmen.